Berufsunfähigkeit Unfallversicherung
Empfiehlt sich eine Berufsunfähigkeit Unfallversicherung?
Früher war es üblich, dass man auch eine Berufsunfähigkeit Unfallversicherung abschließt. So konnte es verschiedentlich sogar vorkommen, dass Versicherten diese Versicherung geradezu aufgeschwatzt wurde. Aber letztlich geriet dies den versicherten Personen nicht zum Nachteil. Denn als Ergänzung für den Ausgleich finanzieller Verluste bei einem Unfall war diese Versicherung durchaus auch brauchbar.
Allerdings gab es zu der Zeit auch noch die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung in Form einer Berufsunfähigkeitsrente. Diese deckten die Risiken ab, die durch eine langandauernde Erkrankung entstehen konnten. Denn für diesen Fall ist die Unfallversicherung nicht geeignet. Sie greift nur dann, wenn die Berufsunfähigkeit durch einen Unfall entsteht.
Es ist nachgewiesen, dass nur rund 10 Prozent der Fälle von Berufsunfähigkeit durch einen Unfall entstehen. Die verbleibenden 90 Prozent resultieren aus schweren Erkrankungen wie zum Beispiel Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Krebs. Für diese Fälle einer Berufsunfähigkeit ist die Unfallversicherung wertlos.
Wann hilft eine Berufsunfähigkeit Unfallversicherung?
Aufgrund der Tatsache, dass im Falle einer Erkrankung mit der Folge der Berufsunfähigkeit eine Unfallversicherung nicht zahlt, ist diese Versicherung für viele Menschen seit der Änderung des Rentenversicherungsrechtes im Jahr 2001 uninteressant geworden.
Für den Einen oder Anderen kann die Unfallversicherung dennoch hilfreich sein. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund bestehender Vorerkrankungen nicht mehr möglich ist. Dann kann man die Berufsunfähigkeit mit einer Unfallversicherung zumindest in einem kleinen Teil des Risikos abdecken.
Allerdings muss man auch hierbei eventuell Abstriche machen. Wer einen gefährlichen bzw. einen risikoreichen Beruf ausübt, zahlt in der Regel höhere Beiträge. Ob sich die Versicherung dann noch lohnt, ist fraglich. Wer aber die Berufsunfähigkeit nicht versichern kann, hat zumindest mit der Unfallversicherung einen geringen Schutz gegen das finanzielle Risiko.
Warum zur Berufsunfähigkeit zusätzlich eine Unfallversicherung abschließen
Unter Umständen kann es sogar sinnvoll sein, zu einer bestehenden Versicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit eine Unfallversicherung abzuschließen. Der Grund hierfür ist, dass die Unfallversicherung bereits beim Vorliegen eines Unfalles in Leistung tritt. Die Leistungen treten also unmittelbar nach Auftreten des Unfalls in Kraft.
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung muss zunächst erst einmal klar sein, dass eine dauerhafte Beeinträchtigung in der Arbeitsleistung besteht. Das heißt, dass man durch einen Unfall oder eine Erkrankung so schwer beeinträchtigt sein muss, dass man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.
Daher kann es durchaus passieren, dass man bei einem Unfall mit schweren Folgen eventuell sogar finanzielle Einbußen durch das plötzlich fehlende Gehalt hat, das dann wegfällt, eben, weil man nicht mehr arbeiten kann, aber keine Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen würde. Die Unfallversicherung hingegen leistet schon, wenn man denn wegen eines Unfalles nicht arbeitsfähig ist und dies nachweisen kann.
Ein gesetzlicher Schutz bei Unfällen greift übrigens nur, wenn der Unfall während der Ausübung der Arbeit oder auf dem Weg von und zur Arbeit stattfindet. Es kann sich also durchaus lohnen, zusätzlich zur Versicherung für das Risiko der Berufsunfähigkeit eine Unfallversicherung abzuschließen. Wenn Sie das nachfolgende Formular ausfüllen, erhalten Sie ein kostenloses und unverbindliches Angebot zu einer auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Berufsunfähigkeit Unfallversicherung.